Früherkennung Prostatakrebs

Prostatakrebs ist die häufigste Krebserkrankung bei Männern. Jedes Jahr wird diese Diagnose 60000-mal in Deutschland gestellt. In der Regel wächst Prostatakrebs langsam. Bei vielen Betroffenen führt er nicht zum Tod. Wenn der Tumor gestreut hat, ist er aber nicht mehr heilbar. Jährlich sterben etwa 11000 Männer an Prostatakrebs.

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Das Risiko einer Erkrankung steigt mit zunehmendem Alter. Das durchschnittliche Erkrankungsalter liegt bei 69 Jahren. Wenn bei Verwandten ersten Grades (Vater oder Bruder) Prostatakrebs festgestellt wurde, steigt auch Ihr eigenes Risiko zu erkranken.

Männer ab 45 Jahren haben einmal im Jahr Anspruch auf eine Tastuntersuchung der Prostata. Diese Untersuchung wird von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.

Nicht bezahlt wird dagegen der Test auf das prostataspezifische Antigen (PSA-Test). Wie in der Behandlungsleitlinie dargelegt, empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Urologie eine PSA-Früherkennung mit Tastuntersuchung für Männer im Alter zwischen 45 und 70 Jahren. Diese kann auf Wunsch als Individuelle Gesundheits-Leistungen (IGEL) ergänzt werden. Wenn Sie Interesse oder weitere Fragen haben, wenden Sie sich an unsere medizinische Fachangestellten.

Gesundheitsvorsorge

Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse haben Anspruch auf eine ganze Reihe von Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen. Dadurch können Erkrankungen, aber auch Risiken frühzeitig erkannt werden, sodass im Idealfall gar nicht erst Beschwerden entstehen.

Prävention bedeutet Krankheitsverhütung oder Vorsorge und umfasst gezielte Maßnahmen, die die Entstehung von Krankheiten und deren Komplikationen verhindern oder zumindest hinauszögern sollen.

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Folgende Untersuchungen werden von allen gesetzlichen Kassen übernommen und können bei uns durchgeführt werden:

Darüberhinaus bieten einige gesetzliche Krankenkassen zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen. Es lohnt sich deswegen sich bei Ihrer Krankenkasse zu informieren

Der Umfang der Vorsorgeleistungen die von den Gesetzlichen Krankenkassen Übernommen werden, sind vorgegeben, können jedoch mittels Individuellen Gesundheits-Leistungen (IGEL) ergänzt werden. In der Rubrik „individuelle Gesundheitsleistungen“ erhalten Sie weitere Informationen . Selbstverständlich können Sie sich auch von unserem Praxisteam beraten lassen.

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