Die STIKO ist ein unabhängiges Expertengremium, dessen Tätigkeit von der Geschäftsstelle im Fachgebiet Impfprävention des Robert Koch-Instituts koordiniert und beispielsweise durch systematische Analysen der Fachliteratur unterstützt wird. Ziel ist es, die Impfempfehlungen an neue Impfstoffentwicklungen und Erkenntnisse aus der Forschung optimal anpassen zu können.
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Zu den Standardimpfungen die in Abhängigkeit von Alter und Geschlecht empfohlen sind, gehören folgende:
Diphtherie
Hämophilus influenzae Typ b
Hepatitis B (Leberentzündung)
Humanes Papillomavirus (für Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren)
Keuchhusten
Masern
Meningokokken (Hirnhautentzündung)
Mumps
Pneumokokken (Lungenentzündung)
Poliomyelitis (Kinderlähmung)
Röteln
Tetanus (Wundstarrkrampf)
Windpocken
Herpes Zoster (Gürtelrose)
Darüberhinaus beraten wir Sie bei einer anstehender Reise für alle notwendigen Reiseimpfungen. Mehr Informationen erhalten Sie unter „Reiseimpfberatung„
Bei einer reisemedizinischen Impfberatung werden verschiedene Faktoren berücksichtigt darunter Reiseziel und Art des Reisens, Ihr Alter sowie eventuell bestehende Vorerkrankungen. Danach werden individuelle Impfempfehlungen erarbeitet. Anschließend können wir alle notwendige Impfungen durchführen. Für vielen Krankheiten werden mehrere Impfungen in definierten Zeitabständen benötigt um einen vollständigen Impfschutz zu erlangen. Aus diesem Grund ist eine frühzeitige Planung sehr wichtig, am besten 3 Monate vor Reiseantritt. Bitte vergessen Sie nicht Ihren Impfausweiß mitzubringen.
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Einige der Impfungen die bei uns durchgeführt werden können sind:
Cholera
Hepatitis A und B
Japanische Enzephalitis
Typhus
Tollwut
Die Beratung und auch ein großer Teil der Reiseimpfungen sind nicht Bestandteil der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Für weitere Informationen wenden Sie sich an unsere medizinische Fachangestellten.
Viele gesetzliche und private Kassen übernehmen jedoch ein Teil oder sogar die komplette Kosten für Reiseberatungen und Reiseimpfungen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, die Rezepte und Quittungen aufzuheben und bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.