Bescheinigungen und Atteste gehören, wenn sie nicht auf den mit den Krankenkassen vereinbarten Formularen ausgestellt werden, nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen und werden entsprechend auch nicht vergütet. Daher stellen wir von Ihnen benötigte Atteste gerne aus, müssen hierfür jedoch eine Gebühr erheben. Diese orientiert sich nach dem jeweiligen Aufwand und der aktuell geltenden GOÄ.

Dies betrifft z.B.:
- Bescheinigung für Reiserücktritt aus medizinischen Gründen
- Ärztliche Bescheinigung allgemein zur freien Verfügung
- Gutachterliche Berichte für Anwalt, Polizei, Gericht
Bitte bedenken Sie dabei, dass wir für die Ausstellung eines Attestes oder einer Bescheinigung eine Vorlaufzeit von drei Werkstagen benötigen.
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere medizinischen Fachangestellten