individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Nicht alles, was Sie als Patient wünschen oder benötigen, kann und darf von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Welche Leistungen die Gesetzliche Krankenkassen übernehmen dürfen, hat der Gesetzgeber im fünften Sozialgesetzbuch geregelt:

Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten

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Dabei kann es sich um neuartige Leistungen handeln, die im Krankenhaus von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden aber nicht im ambulanten Bereich. Im Krankenhaus dürfen Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden, solange sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden. In der ambulanten Versorgung müssen Leistungen auf ihren Nutzen hin geprüft und ausdrücklich zugelassen werden.

IGeL-Leistungen schließen die Lücke zwischen den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und einer ärztlichen Privatbehandlung.

Grundlage unserer Empfehlungen ist immer eine persönliche Beratung und Untersuchung. Folgende Leistungen stellen nur einen kleinen Ausschnitt dar:

Diese Leistungen zählen nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, sie werden als Privatleistungen (IGeL) nach der GOÄ vergütet. Manche Gesetzliche Krankenkassen bezahlen jedoch bestimmte IGeL auch, obwohl sie nicht zum Leistungskatalog gehören, oder sie bieten diese Leistungen im Rahmen privater Zusatzversicherungen an. Es ist daher ratsam,
sich vorher bei der eigenen Krankenkasse oder privaten Zusatzversicherung zu erkundigen, ob sie die geplante IGeL erstattet.